Sie sind auch von uns überzeugt?
Schadengutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall:
Nach einem unverschuldetem Unfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter seines Vertrauens mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei offensichtlichem Bagatellschaden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens weisen die Sachverständigen die Geschädigten in der Regel hin. Gutachter stehen für qualifizierte Schadengutachten nach den Richtlinien der IHK und des BVSK. Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche.
Schadengutachten im Kaskoschaden:
Bei einem selbst verschuldetem Unfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Gutachter das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.
Professionell und kompetent:
Neben Professionalität und Kompetenz sollten Sie ebenso auf Vertrauen des KFZ Gutachters setzen, bei uns sind Vertrauen, Professionalität und Kompetenz wichtige Grundsätze, um gemeinsam erfolgreiche Schadensregulierung und Ansprüche zu erreichen.
Unkomplizierte Abwicklung:
Schalten Sie einen Gang herunter, als erfahrene KFZ Gutachter kümmern wir uns unverzüglich um eine unkomplizierte Regelung des Schadens, sodass Sie nicht weiter belastet werden müssen, Sie schonen somit auch Ihre Nerven. Sie und wir sind an unkomplizierte Abwicklung interessiert, Wir zusammen sollten letztendlich die Gewinner sein.
Alle Punkte zusammen gefasst:
Unterschätzen Sie den entstanden Schaden nicht, manch geringfügig eingeschätzter Kratzer kann sich bei genauer Betrachtung als erheblicher Schaden entpuppen.
Ein KFZ Sachverständiger kann im Verlauf einer Schadensregulierung von größtem Vorteil für Sie sein. Sie sollten beim Autounfall immer einen kompetenten KFZ Gutachter Ihres Vertrauens einschalten, um methodisch sichere Expertise an Ihrer Seite zu haben.
Wir sind schließlich bestrebt, Ihre Schadensersatzansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers im vollen Umfang geltend zu machen, damit Sie keine Nachteile erfahren müssen. Ebenso setzen wie uns für Sie ein, wenn Sie den Unfallverursachers sind, und erziele bestmögliche Ansprüche für Sie.
Eine regulierende Versicherung könnte Ihnen anbieten, einen eignen KFZ Gutachter zu schicken. Hier sollten Sie schnell reagieren und darauf achten, dass Sie benachteiligt werden können, da diese für die Gegenseite arbeiten Ihnen nachteilige Angebote unterbreiten. Beharren Sie auf einen unabhängigen KFZ Sachverständigen, den Sie selbst auswählen. Die Gegnerische Versicherung bewertet den Schaden grundsätzlich für zum Vorteil des Gegners.
Kurz gesagt! Rufen Sie sofort einen von Ihnen ausgewählten KFZ Gutschater aus.