Schadengutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall:

Nach einem unverschuldetem Unfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter seines Vertrauens mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei offensichtlichem Bagatellschaden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens weisen die Sachverständigen die Geschädigten in der Regel hin. Gutachter stehen für qualifizierte Schadengutachten nach den Richtlinien der IHK und des BVSK. Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche.

Schadensgutachten im Kaskoschaden:

Bei einem selbst verschuldetem Unfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Gutachter das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.

Gebrauchtwagenbewertung:

In Deutschland gibt es jährlich Millionen von Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen. Nur in einem geringen Teil sichern sich Käufer oder Verkäufer durch Einholung eines Bewertungsgutachtens ab. In vielen Fällen verzichten die Verkäufer von gebrauchten Fahrzeugen auf die Möglichkeit, tatsächlich den Höchstpreis zu erzielen. Auf der anderen Seite zahlen viele Käufer von Gebrauchtfahrzeugen häufig einen Preis, der deutlich über dem üblichen Marktwert liegt. Unsere Spezialisten erstellen Ihnen ein detailliertes Wertgutachten.

Oldtimer-Gutachten:

Die Versicherung eines Oldtimers bereitet häufig Probleme. Zweifel bestehen oft über den Wert des zu versichernden Fahrzeugs. Auch da können Ihnen unsere Spezialisten mit der Erstellung eines Wertgutachtens weiterhelfen.

Unfallrekonstruktion:

Oft ist der Unfallhergang streitig. Der qualifizierte Unfallrekonstrukteur kann anhand des Gutachtens Unfallabläufe rekonstruieren. Gerade im Bereich der Unfallrekonstruktion ist es enorm wichtig, ausschließlich speziell geschulte und qualifizierte Sachverständige zu beauftragen.