Unfall- & Schadengutachten Berlin
Kfz-Gutachter Alabucak
Kfz-Sachverständigen-Büro Alabucak Seit 1986 in Berlin & Umland.
Unfallgutachten & Schadengutachten in Berlin Wir sind für Sie erreichbar.
Unfallgutachten seit 1986
Unfall- & Schadengutachten in Berlin
Nach einem Unfall zählt eine vollständige und unabhängige Schadenfeststellung
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Was auf den ersten Blick wie ein überschaubarer Blechschaden aussieht, kann bei genauer Untersuchung deutlich umfangreicher sein.
Beschädigte Verkleidungen, Halterungen, Sensoren, Assistenzsysteme oder Bauteile hinter Stoßfänger und Karosserie sind von außen nicht immer vollständig erkennbar.
Mit einem professionellen Unfall- und Schadengutachten in Berlin wird der feststellbare Fahrzeugschaden technisch dokumentiert und bewertet.
Das Kfz-Sachverständigen-Büro Alabucak unterstützt Unfallgeschädigte in Berlin und Umgebung seit 1986 bei der fachgerechten Schadenaufnahme und Fahrzeugbegutachtung.
Ihr Ansprechpartner: Cahit Maden
Mobil / WhatsApp: +49 178 6787 573 jetzt anfragen
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten dokumentiert den Zustand eines beschädigten Fahrzeugs und bewertet den durch das Unfallereignis entstandenen Schaden.
Dabei geht es nicht nur darum, sichtbare Kratzer oder Dellen zu fotografieren.
Je nach Schadenfall können beispielsweise Reparaturkosten und Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall relevant sein. Diese Positionen gehören auch nach Angaben der DEKRA zu den typischen Bestandteilen eines Kfz-Schadengutachtens.
Das Gutachten schafft damit eine technische Grundlage für die weitere Schadenregulierung.
Unverschuldeter Unfall: Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?
Bei einem Haftpflichtschaden, bei dem Sie geschädigt wurden, besteht grundsätzlich freie Sachverständigenwahl.
Sie müssen also nicht automatisch den Sachverständigen nehmen, den Ihnen die gegnerische Versicherung vorschlägt. DEKRA und ADAC weisen ausdrücklich darauf hin, dass Geschädigte bei einem erforderlichen Haftpflichtschadengutachten grundsätzlich selbst einen Sachverständigen auswählen können.
Das ist ein wichtiger Unterschied zum Kaskoschaden.
Wann benötige ich ein Schadengutachten?
Ein vollständiges Kfz-Schadengutachten kommt insbesondere infrage, wenn der Fahrzeugschaden nicht lediglich geringfügig ist, der tatsächliche Schadenumfang unklar erscheint oder ein möglicher wirtschaftlicher Totalschaden geprüft werden muss.
Bei kleineren Bagatellschäden reichen dagegen häufig ein Kostenvoranschlag und Schadenfotos aus. Der ADAC nennt aktuell ungefähr 1.000 Euro als Orientierung für die Bagatellschadengrenze.
Typische Situationen
- Auffahrunfall
- Seitenkollision
- Parkschaden mit größerem Schadenumfang
- Front- oder Heckschaden
- Beschädigungen an mehreren Fahrzeugteilen
- mögliche verdeckte Schäden
- mögliche Wertminderung
- Verdacht auf wirtschaftlichen Totalschaden
- Streit über Schadenhöhe oder Vorschäden
- Beschädigung von Sensorik oder Assistenzsystemen
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und werden entsprechend der Haftung beziehungsweise Haftungsquote von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen.
Bei einem Bagatellschaden kann ein umfangreiches Gutachten dagegen unverhältnismäßig sein.
Wichtig: Haftpflicht und Kasko unterscheiden
Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Schadenabwicklung nach dem Versicherungsvertrag.
Die Kaskoversicherung kann insbesondere bestimmen, wie der Schaden festgestellt wird und welchen Sachverständigen sie beauftragt. Wer zusätzlich einen eigenen Gutachter einschalten möchte, sollte dies deshalb vorher mit seiner Versicherung abstimmen.
Was wird bei einem Unfall- und Schadengutachten geprüft?
Bei der Fahrzeugbesichtigung wird der Schaden systematisch aufgenommen.
Dabei können je nach Schadenfall insbesondere Fahrzeugdaten und Ausstattung, Kilometerstand, allgemeiner Fahrzeugzustand, Unfallbeschädigungen, erkennbare Vorschäden, bereits erfolgte Reparaturen, Reparaturweg, Ersatzteile, Arbeits- und Lackierkosten sowie weitere schadensrelevante Faktoren berücksichtigt werden.
DEKRA beschreibt hierzu unter anderem die Aufnahme technischer Fahrzeugdaten sowie die Erfassung von Vorschäden und aktuellen Unfallschäden.
Welche Werte können im Schadengutachten ermittelt werden?
Reparaturkosten
Das Gutachten kann dokumentieren, welche Arbeiten zur fachgerechten Wiederherstellung erforderlich sind und welche Kosten dafür voraussichtlich entstehen. Dabei können unter anderem Arbeitszeit, Ersatzteile, Lackierung sowie weitere erforderliche Reparaturpositionen berücksichtigt werden.
Reparaturdauer
Auch die voraussichtliche Dauer der Reparatur kann für die Schadenregulierung relevant sein.
Sie kann beispielsweise Bedeutung für Mietwagen- oder Nutzungsausfallfragen haben.
Wieder-beschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt vereinfacht den Betrag, der erforderlich wäre, um ein vergleichbares Fahrzeug hinsichtlich Art, Alter, Ausstattung und Zustand zu beschaffen. Dieser Wert spielt insbesondere bei größeren Schäden und möglichen Totalschäden eine wichtige Rolle.
Restwert
Der Restwert bezeichnet den Wert, den das Fahrzeug im unreparierten beschädigten Zustand noch besitzt.
Auch dieser Wert kann insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden entscheidend sein.
Merkantile Wertminderung
Auch nach einer technisch fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug beim späteren Verkauf weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.
Nutzungsausfall
Kann das Fahrzeug aufgrund des Unfalls vorübergehend nicht genutzt werden, kann je nach Voraussetzungen auch der Nutzungsausfall eine relevante Schadenposition darstellen.
Diese sogenannte merkantile Wertminderung kann im Gutachten ermittelt beziehungsweise berücksichtigt werden.
Warum der sichtbare Schaden nicht immer der ganze Schaden ist
Ein moderner Stoßfänger besteht längst nicht nur aus einer Kunststoffabdeckung.
Dahinter können sich beispielsweise Halterungen, Verstärkungselemente, Sensoren, Parksensorik, Radarsysteme oder weitere Komponenten befinden.
Deshalb kann ein vermeintlich kleiner Park- oder Auffahrschaden technisch umfangreicher sein als zunächst angenommen.
Auch DEKRA weist darauf hin, dass bei der Begutachtung unter anderem geklärt werden muss, welche sicherheitsrelevanten Bauteile durch ein Unfallereignis beschädigt wurden und ersetzt werden müssen.
Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?
Nicht für jeden Schaden muss ein vollständiges Gutachten erstellt werden.
Kleiner Schaden
Liegt voraussichtlich lediglich ein Bagatellschaden vor, können Kostenvoranschlag und Fotos ausreichend sein.
Größerer Schaden
Liegt der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze oder besteht beispielsweise der Verdacht auf einen Totalschaden, ist ein vollständiges Kfz-Schadengutachten regelmäßig die umfassendere Grundlage. Der ADAC nennt hierfür aktuell rund 1.000 Euro als Faustregel.
Sie können die Schadenhöhe selbst nicht einschätzen?
Dann sollte das Fahrzeug zunächst fachgerecht betrachtet werden.
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann vorliegen, wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint.
Für die Beurteilung sind insbesondere Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert relevant.
Diese Werte werden im Schadengutachten ermittelt und gegenübergestellt.
Ein äußerlich stark beschädigtes Fahrzeug ist dabei nicht automatisch ein Totalschaden – und umgekehrt kann auch ein Fahrzeug mit weniger dramatischem äußeren Schaden wirtschaftlich erheblich betroffen sein.
Kann ich mir die Reparaturkosten auszahlen lassen?
Bei einem Haftpflichtschaden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Schaden fiktiv abzurechnen, also auf Grundlage der ermittelten Reparaturkosten abzurechnen, ohne die Reparatur unmittelbar durchführen zu lassen. Dabei gelten allerdings rechtliche Besonderheiten. Insbesondere wird Mehrwertsteuer bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Welche Abrechnungsform im individuellen Fall sinnvoll ist, sollte bei größeren oder streitigen Schäden gegebenenfalls zusätzlich mit einem Verkehrsrechtsanwalt geklärt werden.
Warum sollte der Schaden früh dokumentiert werden?
Nach einem Unfall sollte der beschädigte Zustand möglichst dokumentiert werden, bevor Reparaturen oder andere Veränderungen vorgenommen werden.
Denn nach Demontage oder Reparatur ist der ursprüngliche Schaden später möglicherweise nur noch eingeschränkt nachvollziehbar.
Ein Schadengutachten beinhaltet deshalb typischerweise eine Fotodokumentation und schriftliche Beschreibung des Schadens.
So läuft Ihr Unfallgutachten bei Alabucak ab
1. Kontaktaufnahme
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp.
+49 178 6787 573
2. Termin und Fahrzeugbesichtigung
Wir vereinbaren möglichst kurzfristig einen Termin zur Besichtigung Ihres Fahrzeugs.
3. Schadenaufnahme
Der feststellbare Schaden wird fachgerecht aufgenommen und fotografisch dokumentiert.
4. Technische Bewertung
Wir berücksichtigen die für den konkreten Schaden relevanten Fahrzeug- und Schadenpositionen.
5. Gutachtenerstellung
Die aufgenommenen Daten werden ausgewertet und in einem nachvollziehbaren Schadengutachten zusammengeführt.
6. Grundlage für die Regulierung
Das Gutachten kann anschließend für die weitere Abwicklung des Fahrzeugschadens verwendet werden.
Unfallgutachten in Berlin, Brandenburg und Potsdam
Das Kfz-Sachverständigen-Büro Alabucak ist seit 1986 in Berlin und Umgebung tätig.
Von unserem Standort in Berlin-Moabit betreuen wir Unfallgeschädigte unter anderem in:
Berlin-Mitte, Moabit, Charlottenburg, Tiergarten, Wedding, Spandau, Reinickendorf, Wilmersdorf, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof, Kreuzberg, Neukölln, Friedrichshain, Pankow sowie Potsdam und Brandenburg.
So stärkst du gleichzeitig die lokale Auffindbarkeit für „Unfallgutachter Berlin“, „Kfz Gutachter Berlin“ und die einzelnen Berliner Bezirke.
Warum Kfz-Sachverständigen – Büro Alabucak?
Seit 1986 in Berlin & Umland Mehr als 15.000 bearbeitete Schadensfälle Persönlicher Ansprechpartner Professionelle Fotodokumentation Erfassung erkennbarer Vor- und Unfallschäden Bewertung relevanter Schadenpositionen Kurzfristige Besichtigung nach Möglichkeit Direkter Kontakt per Telefon und WhatsApp
Häufige Fragen zum Unfall- und Schadengutachten
Was ist der Unterschied zwischen Unfallgutachten und Schadengutachten?
Im Kfz-Bereich werden beide Begriffe häufig für Gutachten verwendet, die einen Fahrzeugschaden dokumentieren und technisch beziehungsweise wirtschaftlich bewerten. Je nach Auftrag und Schadenart kann sich der konkrete Untersuchungsumfang unterscheiden.
Wann brauche ich nach einem Unfall einen Gutachter?
Bei einem größeren Schaden, unklarem Schadenumfang oder möglichem Totalschaden kann ein vollständiges Gutachten sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein. Bei kleinen Bagatellschäden reichen häufig Kostenvoranschlag und Fotos.
Darf ich den Kfz-Gutachter selbst auswählen?
Bei einem erforderlichen Haftpflichtschadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich ja. Der Vorschlag der gegnerischen Versicherung ist nicht automatisch bindend.
Wer zahlt meinen Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden muss die gegnerische Versicherung erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich entsprechend der Haftungsquote übernehmen. Bei Bagatellschäden kann das anders sein.
Was passiert bei einem Kaskoschaden?
Bei Teil- oder Vollkaskoschäden richtet sich die Schadenfeststellung nach Ihrem Versicherungsvertrag. Deshalb sollte die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen zuvor mit dem Versicherer abgestimmt werden.
Wird auch eine Wertminderung berechnet?
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann eine merkantile Wertminderung Bestandteil der Schadenbewertung sein.
Werden Vorschäden im Gutachten berücksichtigt?
Ja, erkennbare Vorschäden und frühere Reparaturen können für die Schadenbewertung relevant sein und entsprechend dokumentiert werden.
Wird der Restwert des Fahrzeugs bestimmt?
Bei entsprechenden Schadenfällen kann der Restwert ermittelt werden. Das ist insbesondere bei Totalschadenfällen relevant.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, der benötigt wird, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Kann ich das Gutachten auch verwenden, wenn ich nicht reparieren möchte?
Bei Haftpflichtschäden kann grundsätzlich auch eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis möglich sein. Dabei gelten insbesondere hinsichtlich der Mehrwertsteuer besondere Regeln.
Sollte ich das Fahrzeug vor dem Gutachten reparieren lassen?
Wenn möglich, sollte der ursprüngliche Schaden zunächst ausreichend dokumentiert werden. Eine Reparatur oder Zerlegung kann die spätere Beweissicherung erschweren.
Unfall gehabt? Jetzt Gutachter kontaktieren
Kfz-Sachverständigen-Büro Alabucak
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Cahit Maden
Gotzkowskystr. 31
10555 Berlin
Mobil / WhatsApp: +49 178 6787 573
Tel.: +49 30 367 519 519
E-Mail: maden@sv-buero-berlin.de
Web: www.sv-buero-berlin.de
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