Unabhängige Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Schäden, Kosten und Wertminderung im Blick. Klare Antworten statt kompliziertem Fachjargon. Persönliche Betreuung vom Anruf bis zum Gutachten. Rund um die Uhr erreichbar. Gutachten in unter 24 Stunden. Unverschuldeter Unfall? Die Versicherung zahlt.

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Verkehrsunfall?

Kfz-Sachverständigenbüro Alabucak Seit 1986 in Berlin & Umland.

Unfall in Berlin? Wir sind für Sie erreichbar. 

Als Erstes die Unfallstelle absichern

Was Sie unmittelbar nach einem Verkehrsunfall tun sollten

Bei einem Unfall steht zunächst die Sicherheit aller Beteiligten im Vordergrund. Der ADAC empfiehlt, die Unfallstelle abzusichern, Warnweste zu tragen, bei Bedarf Erste Hilfe zu leisten und anschließend den Unfall sowie die entstandenen Schäden sorgfältig zu dokumentieren.

1.Unfallstelle absichern

 Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.

2.Verletzten helfen

 Bei Verletzungen oder Gefahr sofort 112 wählen.

3.Unfall dokumentieren

Übersichtsfotos, Fahrzeugpositionen, Kennzeichen und Schäden fotografieren.

    4.Daten austauschen

     Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherungsdaten des Unfallgegners festhalten.

    5.Zeugen aufnehmen:

    Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen notieren.

    6. Keine  Schuldanerkenntnisse 

    Keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse abgeben.

    7.Schaden fachgerecht begutachten lassen

    bevor repariert oder vorschnell mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet wird

    Unverschuldeter Unfall: Sie dürfen Ihren Gutachter grundsätzlich selbst wählen

    Bei einem erforderlichen Schadengutachten können Geschädigte grundsätzlich einen Sachverständigen ihres Vertrauens auswählen. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung entsprechend der Haftungsquote getragen.

    Wie geht es weiter? | Kfz-Gutachter Berlin

    Verkehrsunfall in Berlin? Erfahren Sie, was jetzt zu tun ist, welche Ansprüche Sie haben und wann ein unabhängiges Kfz-Gutachten sinnvoll ist. 24/7 erreichbar.

    Verkehrsunfall – wie geht es jetzt weiter?

    Ein Verkehrsunfall passiert meist völlig unerwartet. Innerhalb weniger Sekunden entstehen Fragen: Was muss ich jetzt tun? Soll ich die Polizei rufen? Wer dokumentiert den Schaden? Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren? Und wer bezahlt mein Gutachten?

    Das Kfz-Sachverständigenbüro Alabucak unterstützt Unfallgeschädigte in Berlin und Umgebung seit 1986 bei der professionellen Dokumentation und Bewertung von Fahrzeugschäden.

    Unfall gehabt? Rufen Sie uns direkt an:
    Telefon 24h: 030 3675 1951

    Warum ein unabhängiges Kfz – Gutachten wichtig sein kann

    Ein Fahrzeugschaden besteht häufig aus mehr als den auf den ersten Blick sichtbaren Kratzern oder Dellen.

    Ein professionelles Gutachten kann unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, mögliche Wertminderung, Reparaturdauer und gegebenenfalls den Nutzungsausfall dokumentieren.

    Gerade moderne Fahrzeuge verfügen hinter Stoßfängern und Karosserieteilen über Sensoren, Kameras, Assistenzsysteme und weitere Bauteile.

    Wann sollte die Polizei gerufen werden?

    Nicht bei jedem kleinen Blechschaden muss zwingend die Polizei kommen. Bei Verletzten, größerem Sachschaden, Unfallflucht, unklarer Situation oder Verdacht auf eine Straftat sollte die Polizei verständigt werden.

    Auch wenn die Polizei den Unfall aufnimmt, ermittelt sie nicht automatisch die endgültige zivilrechtliche Haftungsverteilung. Diese kann später zwischen Versicherungen, Anwälten und gegebenenfalls Gerichten geklärt werden.

    Deshalb kann ein äußerlich kleiner Schaden technisch deutlich umfangreicher sein.

    Kostenvoranschlag oder vollständiges Unfallgutachten?

     Nicht bei jedem Schaden ist automatisch ein umfangreiches Gutachten erforderlich.

    Bei kleineren Bagatellschäden reichen häufig Kostenvoranschlag und Fotos aus. Der ADAC nennt derzeit als Orientierung eine Größenordnung von etwa 1.000 Euro. Bei höheren Schäden oder wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden möglich ist, kann ein Sachverständigengutachten erforderlich sein.

    Sie wissen nicht, wie hoch der Schaden ist?

    Genau deshalb sollten Sie das Fahrzeug zunächst fachgerecht einschätzen lassen.

    Kfz-Sachverständigen – Büro Alabucak

    Seit 1986 in Berlin und Umland.
    Mehr als 15.000 bearbeitete Schadensfälle.
    Besichtigung nach Möglichkeit kurzfristig.
    24/7 erreichbar.

    Kfz-Gutachter

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    Welche Ansprüche können nach einem unverschuldeten Unfall bestehen?

    Je nach Einzelfall können neben den eigentlichen Reparaturkosten weitere Schadenpositionen relevant sein. Dazu können beispielsweise Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, eine merkantile Wertminderung sowie bei Personenschäden weitere Ansprüche gehören. Welche Positionen tatsächlich ersetzt werden, hängt vom jeweiligen Unfall und der Haftung ab.

    Das Schadengutachten bildet dabei eine wichtige technische Grundlage für die weitere Regulierung.

    Welche Ansprüche können nach einem unverschuldeten Unfall bestehen?

    Je nach Einzelfall können neben den eigentlichen Reparaturkosten weitere Schadenpositionen relevant sein. Dazu können beispielsweise Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, eine merkantile Wertminderung sowie bei Personenschäden weitere Ansprüche gehören. Welche Positionen tatsächlich ersetzt werden, hängt vom jeweiligen Unfall und der Haftung ab.

    Das Schadengutachten bildet dabei eine wichtige technische Grundlage für die weitere Regulierung.

    Soll ich zuerst die gegnerische Versicherung anrufen?

    Sie können den Schaden selbstverständlich melden. Sie müssen sich aber nicht darauf beschränken, ausschließlich die von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Dienstleister zu nutzen.

    Bei einem erforderlichen Haftpflichtschadengutachten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, selbst einen unabhängigen Sachverständigen auszuwählen.

    Unser Tipp: Dokumentieren Sie den Unfall zunächst sorgfältig und lassen Sie den Fahrzeugschaden fachgerecht einschätzen, bevor Sie weitreichende Entscheidungen zur Reparatur oder Abrechnung treffen.

    Soll ich zuerst die gegnerische Versicherung anrufen?

    Sie können den Schaden selbstverständlich melden. Sie müssen sich aber nicht darauf beschränken, ausschließlich die von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Dienstleister zu nutzen.

    Bei einem erforderlichen Haftpflichtschadengutachten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, selbst einen unabhängigen Sachverständigen auszuwählen.

    Unser Tipp: Dokumentieren Sie den Unfall zunächst sorgfältig und lassen Sie den Fahrzeugschaden fachgerecht einschätzen, bevor Sie weitreichende Entscheidungen zur Reparatur oder Abrechnung treffen.

    Häufige Fragen nach einem Verkehrsunfall

    Was muss ich direkt nach einem Verkehrsunfall machen?

    Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab, kümmern Sie sich gegebenenfalls um Verletzte und verständigen Sie den Rettungsdienst. Anschließend sollten Sie Unfallstelle, Fahrzeugpositionen und Schäden fotografieren, Daten mit den Unfallbeteiligten austauschen und mögliche Zeugen erfassen.

    Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall meinen eigenen Gutachter wählen?

    Bei einem erforderlichen Gutachten grundsätzlich ja. Sie müssen nicht automatisch den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen beauftragen.

    Wer bezahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

    Ist ein Sachverständigengutachten erforderlich, gehören die Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Unfallschaden und werden entsprechend der Haftungsquote von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen.

    Brauche ich bei jedem Unfall ein Gutachten?

    Nein. Bei kleineren Bagatellschäden können ein Kostenvoranschlag und Schadenfotos ausreichend sein. Bei höheren Schäden oder einem möglichen Totalschaden ist ein Gutachten regelmäßig sinnvoll beziehungsweise erforderlich.

    Was ist, wenn der Schaden zunächst nur wie ein Kratzer aussieht?

    Die sichtbare Beschädigung muss nicht dem gesamten Schaden entsprechen. Hinter Stoßfängern, Türen oder Karosserieteilen können weitere Bauteile betroffen sein. Eine fachgerechte Untersuchung hilft dabei, das tatsächliche Schadenbild festzustellen.

    Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

    Nein. Bei einem erforderlichen Haftpflichtschadengutachten können Geschädigte grundsätzlich einen eigenen Sachverständigen auswählen.

    Kann ich mein Fahrzeug sofort reparieren lassen?

    Vor einer Reparatur sollte der Schaden ausreichend dokumentiert sein. Bei höheren Schäden sollte zunächst das Gutachten beziehungsweise bei kleineren Schäden der Kostenvoranschlag erstellt werden.

    Was bedeutet Nutzungsausfall?

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt vorübergehend nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommen. Die Höhe hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp ab.

    Kann auch eine Wertminderung berücksichtigt werden?

    Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug gegenüber einem vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug einen geringeren Marktwert haben. Eine mögliche merkantile Wertminderung kann im Schadengutachten berücksichtigt werden.

    Sollte ich nach einem Unfall einen Anwalt einschalten?

    Bei rechtlichen oder streitigen Fragen kann ein Verkehrsrechtsanwalt sinnvoll sein. Bei einem unverschuldeten Unfall können erforderliche Rechtsanwaltskosten entsprechend der Haftungsquote Teil des ersatzfähigen Schadens sein.

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